23.12.2016 - Feuerwehr führt Haussammlung durch

Haussammlung 2017 1Wie bereits im Vorjahr werden in den kommenden zwei Wochen die Mitglieder der Freiw. Feuerwehr Waidhofen/Thaya in den Orten Dimling, Jasnitz und Waidhofen/Thaya von Haus zu Haus gehen und um eine finanzielle Unterstützung ersuchen. Bitte öffnen Sie Ihre Türen und helfen Sie IHRER Feuerwehr!

Bei den zahlreichen Einsätzen (mehr als 210 im Jahr 2016) muss alles funktionieren, damit die Einsatzkräfte einerseits in Not geratenen Menschen rasch helfen können und andererseits die Feuerwehrkameraden wieder gesund zu ihren Familien heimkehren können. Dafür ist eine zeitgemäße Ausrüstung - und hier besonders die persönliche Schutzausrüstung - unumgänglich. Bereits 2016 wurde mit dem Austausch dieser wichtigen Bekleidung begonnen. So konnten zum Beispiel die 21 Jahre alten Einsatzhelme großteils ausgetauscht werden. Die hohen Anschaffungskosten machen es aber notwendig, dass solche Austauschaktionen stufenweise durchgeführt werden. Auch die Erhaltung bzw. Erneuerung von Gerätschaften und Fahrzeugen ist mit großem finanziellem Aufwand verbunden und stellt jedes Jahr auf‘s Neue eine große Herausforderung dar.

Um diese wichtigen Projekte weiterhin umsetzen zu können, führt die Feuerwehr Waidhofen/Thaya seit 2015 eine Haussammlung durch und ersucht auch dieses Jahr wieder um eine finanzielle Unterstützung der Feuerwehr. 

Mit jeder Ihrer Spenden unterstützen Sie die Freiwillige Feuerwehr Waidhofen/Thaya und leisten damit einen wesentlichen Beitrag für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen. DANKE

 

SPENDEN-Neuerung ab 1.1.2017:

Bereits seit dem Jahr 2012 können Spenden an die Freiwilligen Feuerwehren von der Steuer abgesetzt werden. Ab 1.1.2017 gibt es aber eine Neuerung.

Ab 2017 muss die Feuerwehr alle erhaltenen Spenden dem Finanzamt melden - außer der Spender wünscht dies ausdrücklich nicht. Die Feuerwehr führt daher ab dem 1.1.2017 Aufzeichnungen über eingelangte Spenden bzw. über die Spender, damit diese Daten erstmalig 2018 dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden können. Wenn der Spender eine automatische Berücksichtigung seiner Spende in seiner Arbeitnehmerveranlagung wünscht, muss er in Zukunft beim Spenden folgende Angaben der Feuerwehr bekannt geben:

Vor- und Zuname des Spenders

Geburtsdatum des Spenders

Spendenbetrag

Fehlt eine dieser Angaben darf die Feuerwehr dies als Erklärung betrachten, dass die Spende nicht von der Steuer abgesetzt werden soll. Bei Spenden über Erlagschein müssen diese Daten ebenfalls angegeben werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt oder auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen (http://www.bmf.gv.at bzw. Infozettel BMF).

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